Wie die Bayerische Landesregierung lieber spekuliert als Wohnraum zu schaffen
Die Bekanntgabe durch die Stadt München und den Freistaat Bayern über die Entwicklung eines Konzepts für den Wohnungsbau auf den brachliegenden Grundstücken in der Siedlung Hartmannshofen Mitte Juni wurde als positive Nachricht aufgenommen. Jahrelang hatten Auseinandersetzungen über den Leerstand stattgefunden. Dennoch unterstützte der BA-10 Moosach in der letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Stand der Planungen, da diese aus ihrer Sicht noch zu ungenau formuliert sind. Konkret geht es dem Gremium um vier Punkte: Es möchte wissen, ob und welche Immobilien aus dem Bestand des Freistaats noch veräußert werden sollen und in welchem Umfang gebaut wird. Sind auch soziale oder kulturelle Zwischennutzungen auf Anfrage möglich? Werden die bestehenden Erbpachtverträge verlängert und sollen die neuen Wohnungen vermietet oder verkauft werden?
Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum sei aufgrund der bundesweit höchsten Quadratmeterpreise zu einer sozialen Frage in der Stadt geworden. Zudem fragen die Bürgerinnen und Bürger vermehrt nach den konkreten Plänen.
Auf eine Anfrage des BA Moosach gibt das bayerische Staatsministerium für Bau und Verkehr keine neuen Informationen preis und gibt lediglich bekannt, dass geplant ist, etwa 60 Wohnungen auf zehn Grundstücken zu realisieren. Dies kann aufgrund der Vorgaben des Bebauungsplans bezweifelt werden. Vier weitere Flächen sollen der Stadt für Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden. In den Häusern sollen im Laufe des Herbsts Familien mit Fluchthintergrund untergebracht und betreut werden. Zudem ist eine Infoveranstaltung zum Vorhaben geplant.
Auch die Stadt München hat Maßnahmen ergriffen und ein Verfahren zur Zweckentfremdung gegen den Freistaat eingeleitet. Dies gab die Sozialreferentin Dorothee Schiwy in ihrer Antwort auf einen Antrag der grün-roten Stadtratskoalition bekannt. Ihr Referat setzt nun Anordnungen um, um den Freistaat dazu zu bewegen, die Gebäude dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen, da der rechtlich nicht gerechtfertigte Leerstand beendet werden soll. Der Freistaat hat noch die Möglichkeit, sich vor der Erlassung dieser Anordnungen zur Situation zu äußern, doch die Antwort steht noch aus.
Riad el Sabbagh